Sommerzeit ist Urlaubszeit. Damit bei einem Unfall auf der Fahrt zum Ferienort Rettungskräfte möglichst schnelle Hilfe leisten können, sollten einige Verhaltensregeln beherzigt werden.
Wenn auf Stadt- und Landstraßen oder Bundesautobahnen das Martinshorn erklingt, wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht (mehr), wie man eine korrekte Rettungsgasse für die anrückenden Einsatzfahrzeuge bildet oder wie man sich richtig verhält.
Die Feuerwehren in Bayern sind immer da, wenn die Bevölkerung die Feuerwehr braucht, kommt sie und zwar sofort, vorausgesetzt man lässt sie. Immer wieder kommt es vor, dass durch eine fehlende Rettungsgasse auf Autobahnen oder rücksichtslos zugeparkte Straßen wertvolle Minuten für die Rettung von Menschenleben verloren gehen. Nicht selten ergeben sich bei Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern.
Der Gesetzgeber hat Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Hilfsdiensten in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragraph 38 ein sogenanntes Wegerecht eingeräumt, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, um eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, um flüchtige Personen zu verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzfahrzeug das Wegerecht, was bedeutet, dass andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. Darum sollte bei allen Verkehrsteilnehmern das Motto gelten: Keine Panik bei Blaulicht und Martinshorn – bewahren sie Ruhe! Orientieren sie sich: Woher kommt das Signal? In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge? Wie viele Fahrzeuge sind es? Möglicherweise folgen weitere Fahrzeuge!
Beachten sie folgende Verhaltenstipps:
Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Straßenrand!
Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug einscheren lassen.
Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und notfalls anhalten.
Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen und ggf. über die Haltelinie in die Kreuzung einfahren, wenn dies der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.
Immer den Blinker setzen um den Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten.
Starten sie vor Unfallstellen keine „wilden Wendemanöver“, den anfahrenden Einsatzfahrzeugen könnte hierdurch die Anfahrt zur Einsatzstelle blockiert werden.
Es ist auch ein Anliegen der Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, dass sich die Kraftfahrer insbesondere auf zwei- bzw. dreispurigen Autobahnen richtig verhalten.
Dazu folgende Tipps:
Auf zweispurigen Autobahnen ist zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse zu bilden.
Bei einer dreispurigen Autobahn ist zwischen der mittleren und der linken Spur Platz für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
Schon bei beginnendem Stau genügend Abstand halten, damit man gegebenenfalls zur Seite ausweichen und die Rettungsgasse bilden kann.
Den rückwärtigen Verkehr durch Rückspiegel und Seitenspiegel beobachten und vorsichtig zur Seite fahren.
Aufmerksam bleiben, auch wenn schon Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind. Oftmals folgen weitere Fahrzeuge.
Standspur freihalten. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Der Standstreifen muss ebenfalls wie die Rettungsgasse frei bleiben. Auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt fahren, wird (noch) mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg geahndet. Die Vorschriften gelten ebenso für Motorradfahrer.
„Man sollte sich immer bewusst sein, man könnte auch selbst einmal auf die Hilfe der Rettungskräfte angewiesen sein“, erklärt Alfons Weinzierl, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Bayern.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.